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Abenteuerurlaub und Sicherheitstraining COBRA SYSTEMS LLC

AGB und Teilnahmebedingungen                                   Homepage

 

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) für Seminare, Kurse, Ausbildungen von COBRA SYSTEMS LLC

 

Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen COBRA SYSTEMS LLC (COBRA SYSTEMS), USA, und dem Teilnehmer.

Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Abenteuer- und Aktivurlaube, oder sonstige Angebote wie etwa Spy Training Angebote oder City Survival, bezeichnen wir im Rahmen dieser Vereinbarung als „Seminare“ bzw. „Kurse“. Cobra Systems agiert nicht als Reiseveranstalter, sondern allein als Ausrichter und Organisator von Seminaren und Kursen. Sofern wir Informationen abgeben in Bezug auf Hotelunterkunft oder Anreise per Flug oder Bahn, so gilt dies als Empfehlung oder ggf. im Sinne einer Vermittlung, die jeweiligen Verträge in Bezug auf solche Unterkünfte oder Reisen jedoch werden stets direkt zwischen dem Teilnehmer und den jeweiligen Anbietern (Hotels usw.) geschlossen. COBRA SYSTEMS ist daran nicht beteiligt.

Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Buchung für die Teilnahme eines unserer Seminare, einer Fortbildung, oder Ausbildung, dass ihm/ihr deutlich und bewusst ist, dass es sich bei manchen Teilen dieser Ausbildungen (wo zutreffend) um ein potentiell gefährliches Training handelt, bei dem Verletzungen nicht völlig ausgeschlossen werden können, so wie dies bei sportlichen Aktivitäten allgemein der Fall ist; dass der/die Teilnehmer/in in ausreichender körperlicher Verfassung ist, um ein Leistungstraining durchstehen zu können. Solches Training kann körperlich anstrengend sein. Jedem Teilnehmer wird ausdrücklich empfohlen, sich ggf. *vor der Buchung* ärztlich untersuchen zu lassen hinsichtlich grösserer sportlicher Belastungen oder evtl. medizinischer Bedenken, sofern dazu Anlass besteht. Ferner wird jedem Teilnehmer der Abschluss (sofern noch nicht vorhanden) einer Reiseunfall- und Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport dringend empfohlen.

COBRA SYSTEMS und alle Erfüllungsgehilfen geben grösste Obacht, um die bestmögliche Sicherheit der Teilnehmer zu gewähren, etwa um Verletzungen zu vermeiden. Die von uns angebotenen Kurse und Seminare beinhalten aber ein dem Rahmen dieser Aktivitäten übliches Restrisiko hinsichtlich Unfälle und Verletzungen.

Jeder Teilnehmer trägt für sich selbst das alleinige und ausschliessliche gesundheitliche Risiko für die Teilnahme an allen Seminaren und befreit COBRA SYSTEMS ausdrücklich von allen in Frage kommenden Haftungsansprüchen im Falle einer Verletzung, Schwächeanfall und ähnlichen Zwischenfällen, auch gegenüber Dritten, mit Ausnahme von nachweislich seitens COBRA SYSTEMS zu verantwortenden Grobfahrlässigkeit verschuldeter Schäden. Ansprüche aus sonstigen Vertragsgegenständen, wie Erfüllung des Vertrages an sich, bleiben davon unberührt. Juristischer Vertragspartner ist in jedem Falle COBRA SYSTEMS.

Veranstalter der Fort- und Ausbildungen sowie Seminare ist COBRA SYSTEMS LLC, 113 Barksdale Pro Center - Newark, DE 19711 USA. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ´wenn dies bei Vertragserfüllung dienlich erscheint und dem Teilnehmer keine zusätzlichen Unkosten entstehen, zur Vertragserfüllung regionale Erfüllungsgehilfen, wie andere Sicherheitsfirmen oder Trainer einzusetzen. Dies ist zur optimalen Organisation, etwa bei Bush-Craft Seminaren in Südafrika u.ä. Zur bestmöglichen Serviceleistung notwendig. Dies beeinflusst aber den Seminarinhalt nicht.

Vertragspartner der Teilnehmer für Flugreisen, Bahnreisen oder zusätzlich gebuchte Tourismusprogramme sind die jeweiligen Transportunternehmen oder Anbieter. COBRA SYSTEMS ist in diesen Punkten ausdrücklich nur Vermittler, nicht aber Vertragspartner für die betreffenden Leistungen.

Der Vertrag über Teilnahme an den Seminaren unterliegt dem US-Amerikanischen Recht, soweit dies hier nicht anders genannt wurde. Dies betrifft insbesondere die Waffenausbildung..

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, enthalten Seminar- oder Studiengebühren die in einem schriftlichen Angebot angegebenen Leistungen gemäss Broschüren, Studienplan oder auf einer Webseite, jeweils zum aktuell gültigen Stand zum Zeitpunkt der Buchung.

Erscheint ein Teilnehmer bei Präsenzveranstaltungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht pünktlich am bezeichneten Treffpunkt, so kann die Seminarleitung den Teilnehmer auf einen anderen Termin verschieben. Wird der neue Termin wieder nicht angetreten, so verfällt die evtl. geleistete Anzahlung zu Gunsten von COBRA SYSTEMS. Der Teilnehmer ist selbst für die pünktliche Anreise, Flug-Bus-Bahntermine, gültiger Reisepass, Visa, Beachtung von Gesundheitsbestimmungen usw. verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr nur für die termingerechte Abholung am Treffpunkt, Transfer zum Camp und zurück sowie für das Seminar selbst. Verschuldet der Teilnehmer dem Seminarleiter Kosten durch Unpünktlichkeit so muss der Teilnehmer den Schaden ersetzen.

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung fällig. Nach Erhalt der Anzahlung, also nach Eingang bei COBRA SYSTEMS, und nur dann, stellen wir dem Teilnehmer die Ausbildungsunterlagen (Lernunterlagen, Infodokumente, Buchungsbestätigung usw.) zu, soweit vereinbart. Der genaue Ort des Camps sowie der Treffpunkt und alle nähere Details werden ausschliesslich den tatsächlichen Teilnehmern mitgeteilt.

Die Zahlungen erfolgen im Voraus per Überweisung . Bankspesen gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Gesamtbetrag für ein Seminar muss bei COBRA SYSTEMS min. 4 Wochen vor Seminarbeginn verbucht worden sein. Erfolgt dies nicht fristgemäss, kann der Teilnehmer durch COBRA SYSTEMS auf ein späteres Seminar verlegt werden.

Bei Stornierung verfallen die bis dahin gezahlten anteiligen Gebühren, wenn die Widerrufsfrist von 3 Tagen nach Vertragsabschluss überschritten wurde. Kann ein Teilnehmer an einem Seminar unverschuldet und aus dringenden, nachzuweisenden Gründen nicht teilnehmen, so erhält er die Möglichkeit, das Seminar nachzuholen. 

Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter COBRA SYSTEMS sind diese AGB, so wie auch die von uns auf unserer Website dargestellten Inhalte zum Ausbildungsumfang oder ggf. schriftlichen Stellungnahmen von COBRA SYSTEMS. 

Zusätzliche mündliche Vereinbarungen oder Änderungen müssen stets in schriftlicher Form bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Sollte aus rechtlich zwingenden Gründen ein Teil dieser Vereinbarung ungültig werden, so wird der Rest der hier aufgeführten Bedingungen nicht davon berührt. Alle Teilnehmer bestätigen mit einer Anmeldung zur Teilnahme an einer COBRA SYSTEMS-Ausbildung die Kenntnisnahme und volle Anerkennung dieser hier abgedruckten Bedingungen an.

Vertragsinhalt der Seminare/Kurse

Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich COBRA SYSTEMS, dem Vertragspartner / Kursteilnehmer das ggf. beinhaltete vorbereitende Informationsmaterial zu stellen, bevor das Seminar stattfindet. Weiterhin verpflichtet sich COBRA SYSTEMS, die Seminarvoraussetzungen zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen und dem Kursteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt, um den Kurserfolg zu ermöglichen, so weit dies für COBRA SYSTEMS angemessen möglich ist.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten und im Rahmen des Seminars den Anweisungen der Seminar/Kursleiter zu folgen. Wenn ein Teilnehmer mehrfach den Kurs stört oder sich so verhält, dass die Kursleiter in ihrer Arbeit behindert werden, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die Vergütung ist ggf. in Teilleistungen zu entrichten; dies ergeht dann aus dem Buchungsvertrag. Die Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Der Teilnehmer bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner von COBRA SYSTEMS. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Teilnahmegebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich COBRA SYSTEMS vor, Verzugszinsen zu berechnen. COBRA SYSTEMS kann diejenigen Kursteilnehmer mit einem Versandstopp für Lernmaterial belegen, die mit mehr als 50 EURO.- oder Gegenwert in Verzug stehen. Sind Studiengebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, wird der Kursteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält weder Diplom noch Zeugnis. Die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers werden davon aber in keinem Falle berührt und müssen von diesem voll geleistet werden. Ist der Teilnehmer im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit mehr als 1 monatlichen Rate oder insgesamt mit mehr als 50.- EURO im Rückstand und gleicht den Fehlbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen ab Versand der zweiten Mahnung komplett aus, so ist COBRA SYSTEMS berechtigt, den gesamten laut Vertrag offenen Gebührenbetrag in einer Summe vom Teilnehmer einzufordern. Zur Durchsetzung der Forderung kann COBRA SYSTEMS dann auch Vollstreckungsmassnahmen im Heimatland des Teilnehmers durchführen lassen und ist ferner berechtigt, die offene Forderung gegen den Teilnehmer an Dritte abzutreten, welche dann Gläubiger an Stelle von COBRA SYSTEMS werden. Diese Regelung wird ganz ausdrücklich Vertragsbestandteil.

Ist der Kursteilnehmer nicht selbst der Vertragspartner (z.B. bei Buchung über ein Unternehmen/Arbeitgeber), kann er unter Fortzahlung der Teilnahmegebühren sein Teilnahme fortsetzen, es ist dann aber ein neuer Vertrag zu schließen. COBRA SYSTEMS muss diesen Vertrag nur dann abschließen, wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für diesen Fall tritt COBRA SYSTEMS alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Kursteilnehmer ab. Für Minderjährige Teilnehmer unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterschreiben.

Der Vertragspartner/Kursteilnehmer ist verpflichtet, einen Nichteingang des fälligen oder angekündigten Lernmaterials COBRA SYSTEMS zeitnah per Email anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird das betreffende Studienmaterial nochmals unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Wenn nach Aufnahme der Ausbildung nicht vorhersehbare Gründe (z.B. lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit des Studierenden) eintreten, kann der Vertragspartner eine zeitliche Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem Antrag wird vom COBRA SYSTEMS entsprochen, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und akzeptable Gründe vorliegen. Bei zeitlicher Stundung der Zahlung kann die Weiterbildung fortgesetzt werden, sobald die Bezahlung offener Beträge erfolgt ist. Die Stundung wird gültig, wenn COBRA SYSTEMS die Zustimmung erklärt.

Widerruf / Kündigung des Vertrages

Spätestens innerhalb 3 Tage nach Einsendung des unterzeichneten Anmeldevertrags kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen, in Textform per Email oder eingeschriebenem Brief widerrufen. Vorzeitig gezahlte Studien- oder Seminargebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, wie etwa Zusendung von Lernmaterial oder Online-Tutoring, in welchem Falle dann die geleisteten Gebühren lediglich anteilig erstattet werden. Übersandte Lernmaterialien werden ausdrücklich von COBRA SYSTEMS nicht zurückgenommen und müssen bezahlt werden.

Verträge über Kursteilnahmen sind fest abgeschlossen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ohne Einverständnis von COBRA SYSTEMS nicht vor Ablauf der gesamten Leistung möglich, wenn der Ausbildungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist..

Im Falle einer berechtigten und von COBRA SYSTEMS akzeptierten Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Studiengebühren zu entrichten, der dem Wert der bereits erbrachten Leistungen des Veranstalters entspricht.

Ausfall und Absage von Seminarterminen

COBRA SYSTEMS behält sich vor, einen geplanten Studiengang oder studienbegleitende Seminartermine aus wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden oder aussergewöhnlichen Gründen (höhere Gewalt usw.) kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Hier kommen insbesondere auch nicht erreichte Mindestteilnehmerzahlen in Frage. Bereits gezahlte Studiengebühren werden dann angerechnet auf spätere Seminartermine; dem Teilnehmer steht in jedem Falle die Teilnahme an der vorgesehenen Seminaren zu. Kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten kein adäquates Seminar oder eine Ausbildung gleicher Güte angeboten werden, erfolgt die Rückerstattung des Teilbetrags, welcher nicht angeboten wurde oder, bei Totalausfall, die gesamte betreffende bezahlte Gebühr.

Widerruf

Der Vertragspartner kann die Anmeldung spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss gegenüber COBRA SYSTEMS in Textform per Email oder eingeschriebenem Brief ohne Angaben von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Die Teilnahmegebühr muss mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn vollständig beglichen sein, andernfalls kann COBRA SYSTEMS den Kursplatz an eine andere Person vergeben oder den Teilnehmer auf ein späteres Datum verschieben.

Die Anmeldebestätigung von COBRA SYSTEMS erfolgt schriftlich. ein Vertrag kommt nur durch die Anmeldebestätigung zustande.

Änderungen der Kursprogramme und der Kursleiter behält sich COBRA SYSTEMS vor, wenn dies aus dringenden Gründen ratsam und nötig erscheint.

COBRA SYSTEMS hat das Recht, die Kurse aus gegebenen, wichtigen Anlässen zu stornieren bzw. terminlich zu verlegen. Für nichterbrachte Leistungen werden die Gebühren, ggf. anteilig sofern dies Teile von Gesamtausbildungen betrifft, zurückerstattet.

Rücktrittsgebühren

(a) Bei Rücktritt des Vertragspartners bis 6 Wochen vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühr an

(b) Bei späterem Rücktritt als unter (a) bezeichnet bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung muss die volle Kursgebühr bezahlt werden

(c) Ein Rücktritt/Storno muss den AGB entsprechend und insofern durch COBRA SYSTEMS akzeptiert werden

Wenn der Lehrgang aus Krankheitsgründen nicht besucht werden kann, hat der Teilnehmer nach Einreichung eines offiziellen und glaubhaften Attests die Möglichkeit, den Lehrgang zu einem nachfolgenden Termin nachzuholen.

Es gelten die jeweils bei Buchung gültigen Kursgebühren laut der aktuellen COBRA SYSTEMS-Preisangaben lt. Buchung/Angebotsbroschüre.

Sonstige Vertragsbestandteile

Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende Unterlagen Bestandteil des Vertrages:

· Die unterschriebene Anmeldung einschließlich der dort genannten Gebühren und Angaben.

· Die jeweils gültige Seminarordung, wenn für den jeweiligen Kurs eine solche existiert, diese wird mit dem Angebot ggf. vorab bekannt gemacht

Sonstiges, Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich zwingend unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Muss ein Vertragsbestandteil zwingend aus rechtlichen Vorschriften heraus geändert werden, so ist die Änderung so zu verfassen, wie sie der ursprünglichen am nächsten kommt.

Bei Instruktor/Trainerausbildungen gilt, dass die speziellen Vertraulichkeitsklauseln, die im entsprechenden Vertrag aufgelistet sind, ausdrücklicher Bestandteil des Vertrags und dieser AGB werden. Es gilt zwischen den Vertragsparteien als ausdrücklich vereinbart, dass der Teilnehmer für jeden Fall des Verstosses gegen die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsklauseln oder/und gegen das Urheberrecht für jeden Einzelfall an COBRA SYSTEMS eine Vertragsstrafe von EURO 1500.- zu zahlen hat, wobei die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen wird.

Gerichtsstand, Rechtsansprüche, Ausrichter, Gültigkeit

Alle Anmeldeverträge kommen grundsätzlich nach dem Recht des Sitzes des Unternehmens COBRA SYSTEMS zustande. COBRA SYSTEMS ist berechtigt, offene Forderungen gegen säumige Teilnehmer in jeder Phase eines Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens an Dritte abzutreten, welcher dann als Gläubiger an die Stelle von COBRA SYSTEMS tritt.

Ausrichter der Seminare/Kurse ist COBRA SYSTEMS LLC 113 Barksdale Prof. Center, Newark, De, USA. COBRA SYSTEMS ist berechtigt, sofern dies den Ausbildungsinhalt nicht verringert oder verschlechtert, Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung der Ausbildungen zu beauftragen. Diese Geschäftsbedingungen treten ab 01.01.2014 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Geschäftsbedingungen von COBRA SYSTEMS.

Registrierter Stammsitz des Unternehmens und Vertragspartner der Abonnenten, Kunden und Teilnehmer:

COBRA SYSTEMS LLC

113 Barksdale Prof. Center

NEWARK, De, USA 19711

www.cobra-systems.com

marketing@cobra-systems.com

             

 

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